Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ilshofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Ilshofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Freibad

Freibad Unteraspach

Den Badegästen steht eine schön gelegene und großzügige Liegewiese mit Baumbestand sowie ein großes 50-Meter Schwimmbecken und eine neu gestaltete Wasserspiellandschaft zur Verfügung. Zur sportlichen Betätigung sind unter anderem ein Beach-Volleyballfeld sowie eine Tischtennisplatte vorhanden. Durch den Spielplatz wird es auch den kleinen Besuchern im Freibad nicht langweilig. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind direkt beim Freibad vorhanden.

Wir wünschen allen Besuchern einen schönen Aufenthalt in unserem sanierten Freibad!

Die Eintrittspreise bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Bitte beachten:

Die Eintrittskarte (Jahreskarte ausgenommen) verliert nach dem Verlassen des Bades ihre Gültigkeit!

Ende der Badesaison 2024

Die letzte Möglichkeit zum Besuch des Ilshofener Freibades in Unteraspach besteht am Sonntag 08. September 2024. Ab Montag 09.09.2024 ist das Freibad geschlossen und wird winterfest gemacht.
Die Stadt Ilshofen bedankt sich bei allen Beschäftigten, die den Sommerbetrieb so engagiert ermöglichten. Den treuen und zahlreichen Badegästen ein herzliches Dankeschön fürs Kommen.
Das Freibadteam freut sich auf ein Wiedersehen im Jahr 2025.

Eintrittspreise Freibad Ilshofen-Unteraspach

Einzelkarten (Tageskarten)

  1. Erwachsene 3,50 €
  2. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,  Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst jeweils mit Ausweis 2,00 €

Zehnerkarten

  1. Erwachsene 30,00 €
  2. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst jeweils mit Ausweis 15,00 €

Jahreskarten

  1. Familienkarten (Eltern und Kinder bis 18 Jahre) 90,00 €
  2. Familienkarten mit Landesfamilienpass (Eltern und Kinder bis 18 Jahre) 80,00 €                 
  3. Erwachsene 60,00 €
  4. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst jeweils mit Ausweis 30,00 €

Sonderregelung

Kinder bis 3 Jahre sind frei, Tageskarten für geschlossene Jugend-Abteilungen und auswärtige Schulen unter Führung eines Lehrers 1,50 €

Badeordnung

Badeordnung

Für das Freibad Unterasapch

§1

Zweck der Badeordnung

  1. Die Badeordnung dient zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Freibad. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
  2. Die Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Badeordnung sowie allen Anordnungen, die die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit gewährleistet.

§2

Badbenützung

Von der Freibadbenützung sind ausgeschlossen:

Betrunkene, Epileptiker, Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen erregende bzw. ansteckende Krankheiten und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

Kinder unter 10 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.

§3

Betriebszeiten

Beginn und Ende der Badesaison werden vom Bürgermeisteramt bestimmt und bekanntgegeben.

Bei guter Witterung gelten in der Regel folgende Öffnungszeiten:

Außerhalb der Ferienzeit:

  • Montag bis Freitag
    13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag
    11:00 Uhr bis 20:00 Uhr

In der Ferienzeit:

  • Montag
    12:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Dienstag bis Sonntag
    11:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Bei Eintritt der Dunkelheit muss das Bad geräumt sein. Die Kasse wird jeweils 30 Minuten vor Ende der Badezeit geschlossen. Das Becken wird 15minuten vor Ende geräumt. Bei ungünstigem Wetter oder aus sonstigen Gründen kann das Freibad vorübergehend oder längere Zeit geschlossen werden.

Zeiten für Schlechtwetterschwimmen:

  • Montag bis Sonntag
    16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Öffnungszeiten des Freibad-Kioskes richten sich nach den Betriebszeiten des Bades (Abs.1 und 2 gelten entsprechend).

§4

Eintrittskarten

Die Einzelkarte gilt nur am Tag der Ausgabe.

Die Saisonkarte ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch eingezogen.

Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

Gelöste Karten werden nicht mehr zurückgenommen.

§5

Badekleidung

Der Aufenthalt im Freibad ist nur in einer den Geboten der Sittlichkeit und des Anstandes entsprechenden Badebekleidung gestattet. Darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, entscheidet der Bademeister. Bei Beanstandungen kann Verweisung aus dem Freibad erfolgen.

§6

Körperreinigung

Jeder Badegast hat sich vor Betreten des Badebeckens unter den dort aufgestellten Brausen abzuduschen. Hierbei, wie auch in den Badebecken, ist der Gebrauch von Seife verboten. Übelriechende Einreibemittel und dergleichen dürfen im Bad nicht verwendet werden.

§7

Benützung der Badeeinrichtung

Die Benützung der Badebecken sowie Rutsch- und Spielanlage geschieht auf eigene Gefahr des Badegastes.

Kleinkinder und Nichtschwimmer haben die hierfür vorgesehenen Abteilungen zu benützen.

Personen mit Verbänden ist die Benützung der Badebecken untersagt. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

Bei Verunreinigungen wird eine Reinigungsgebühr bis zu 50,00€ erhoben, die sofort an der Kasse zu entrichten ist.

Jeder Besucher, der durch schuldhaftes Verhalten Einrichtungen des Freibades beschädigt, verunreinigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt ist zum Schadenersatz verpflichtet.

Das gleiche gilt, wenn das Bürgermeisteramt wegen eines einem Dritten zugefügten Schadens in Anspruch genommen wird.

Findet ein Badegast Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so ist er verpflichtet, diese sofort dem Badepersonal anzuzeigen. Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den bezeichneten Parkplätzen abgestellt werden.

Das gewerbsmäßige Erteilen von Schwimmunterricht durch private Schwimmlehrer sowie das gewerbsmäßige Fotografieren sind nicht gestatte.

§8

Verhalten im Freibad

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Ruhe Ordnung und Sicherheit zuwiderläuft.

Im Interesse der Besucher ist insbesondere nicht gestattet:

Das Lärmen, die Benützung von Musikgeräten, Schnorcheln, Leder oder harten Gummibällen, Hineinstoßen in das Badebecken, andere unterzutauchen sowie den Beckenumgang mit Straßenschuhen zu begehen. Einwerfen von Gegenständen jeglicher Art in die Badebecken, das Wegwerfen von Abfällen im gesamten Freibadgelände. Für Abfälle sind Papierkörbe vorhanden. Das Mitbringen von Tieren.

§9

Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen

Bei Unglücksfällen leistet das Badepersonal Erste Hilfe. Zur Sicherung der Badenden sind Rettungsgeräte vorhanden, deren unbefugte Benützung untersagt ist.

Es ist selbstverständlich Pflicht jedes Mitbadenden, einem Ertrinkenden nach bestem Können Hilfe zu leisten. Bei Gewitter ist der Aufenthalt im Wasser verboten.

§10

Fundgegenstände

Gegenstände, die in der Freibadanlage gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal oder an der Kasse abzuliefern. Fundsachen, die am Schluss der Badesaison nicht abgeholt sind, werden der Fundstelle im Rathaus zur Verfügung nach den gesetzlichen Bestimmungen übergeben.

§11

Haftung

Die Gemeinde haftet für Schäden aller Art nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Badeordnung nichts anderes festgelegt ist.

Eine Haftung wird insbesondere abgelehnt für: Unfälle jeder Art; den Verlust von Gegenständen jeder Art, insbesondere auch durch Diebstahl, Fundgegenstände.

§12

Aufsicht

Das Badepersonal hat für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf dem gesamten Freibadgelände sowie für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen.

Seinen Anordnungen ist uneingeschränkte Folge zu leisten.

Der Bademeister ist befugt, Badegäste, welche die Badeordnung nicht befolgen, aus dem Freibad zu verweisen. Wiedersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich. Personen, die in gröblicher Weise gegen diese Vorschrift verstoßen, kann das Bürgermeisteramt vom Besuch des Bades zeitlich oder dauernd ausschließen.

Ilshofen, den 19. April 2024

Bürgermeisteramt Ilshofen

gez. Blessing (Bürgermeister)

Aktuelle Öffnungszeiten des Freibads

Heute gelten die regulären Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Samstag und Sonntag von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Öffnungszeiten während den Ferien

Montag von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Dienstag bis Sonntag von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Aktuelle Wassertemperatur

07. September 202425°C